Damit ein Kind ein Mitglied der ElbauenTreff eG werden kann, muss von einem gesetzlich Vertretenden eine Genehmigungserklärung ausgefüllt, und per Mail an vorstand@elbauentreff-eg.de gesendet werden. Ohne diese Genehmigungserklärung kann das betreffende Kind vom Vorstand nicht zugelassen werden.
Welche Rechte hat das Kind?
Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung. Durch die Minderjährigkeit des Kindes, kann es zwar an allen Versammlungen teilnehmen, das Stimmrecht liegt allerdings beim jeweiligen gesetzlich Vertretenden. Sozusagen hätte ein volljähriges Mitglied der Genossenschaft dann die eigene, sowie die Stimme des Kindes.